Gefahrenmeldeanlagen

Zweck von Gefahrenmeldeanlagen (GMA) ist es, Gefahren für Sachwerte und/oder von Leben bspw. durch Einbruch, Überfall oder Feuer stets zuverlässig und selbständig zu erkennen und/oder Nutzereingaben zu Gefahren zu verarbeiten und zu melden.

GMA gehörten ursprünglich zu den Fernmeldeanlagen.

Die Übertragungswege (egal ob Draht- oder Funkgebunden) und die einzelnen Komponenten der GMA sind überwacht. Dadurch wird ein Versagen oder eine unentdeckte Manipulation durch spezielle Maßnahmen fast vollständig verhindert.

Zu den Gefahrenmeldeanlagen (GMA) gehören

  • Brandmeldeanlagen (BMA)
  • Einbruchmeldeanlagen (EMA)
  • Überfallmeldeanlagen (ÜMA)

In der Praxis werden immer öfter Anlagen eingesetzt, die alle drei Teilbereiche in einem universellen System integrieren. Die Größe der Anlage spielt dabei eine untergeordnete Rolle.

Für die Errichtung und den Betrieb von GMA sind vielfältige VDE- und DIN-Bestimmungen zu beachten. Sollen Anlagen nach VdS betrieben werden, müssen diese über eine Typenzulassung verfügen. Ebenso dürfen sie nur zugelassene Errichter geplant. installiert und gewartet werden.

Gefahrenmeldeanlagen werden in die beiden folgenden Klassen nach DIN VDE 0833 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall unterschieden:

  • “GMA der Klasse 1 erfassen Störungen und Eingriffe, sofern sich diese in betriebliche Störungen auswirken”
  • “GMA der Klasse 2 erfüllen die Anforderungen wie in Klasse 1 und darüber hinausgehende Anforderungen, sodass Eingriffe mit dem Ziel, eine Meldung zu verhindern, zu einer Meldung führen.”

Einbruchmeldeanlagen (EMA) sind auch sogenannte Gefahrenmeldeanlagen (GMA).Diese übernehmen das automatische Überwachen von Gegenständen auf Diebstahl sowie das Melden von Flächen und Räumen auf unbefugtes Eindringen. Nach der VDE 0833 werden EMA und Überfallmeldeanlagen (ÜMA) gemeinsam betrachtet. Das ist darin begründet, dass selbst bei kleinen EMA die Überfallmeldelinien angeschlossen sind. Die Größenklassen sind unterteilt in:

  • kleine EMA mit ca. 4 Meldelinien
  • mittlere EMA mit 4 – 12 Meldelinien und
  • große EMA mit 100 und mehr Meldelinien

Am erfolgreichsten in der Täterüberführung sind sogenannte Einbruchmeldesysteme mit einer Fernalarmierung direkt zur Polizei, laut einer Statistik des Landeskriminalamtes Bayern.

Überfallmeldeanlagen (ÜMA) zählen zu den Gefahrenmeldeanlagen (GMA), die Personen zum direkten Hilferuf bei Überfällen dienen. (Definition nach VDE0 833-1)